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MINDESTLUFTPORENGEHALT IN WASCHBETON

Mindestluftporengehalt von Waschbeton - Laboruntersuchungen zum Frost-Taumittel-Widerstand von Waschbeton mit vorgegebenem Mindestluftgehalt sowie zur Auswirkung der Mischintensität und Zementart auf die Luftporenentwicklung

 

Laufzeit: 01.07.2009 - 31.12.2010

In den einschlägigen Regelwerken (TL Beton, Merkblatt „LP-Beton“ /1/) wird für Beton mit hohem Frost-Taumittelwiderstand ein ausreichender Luftgehalt im Frischbeton gefordert, der entsprechend den unterschiedlichen Mörtelanteilen in Abhängigkeit vom Größtkorn der Gesteinskörnungen festgelegt ist. Bei der heutigen Regelbauweise in Waschbeton wird für den nur 5 bis 8 cm dicken Oberbeton das Größtkorn in der Regel auf 8 mm begrenzt. Gleichzeitig wird dieser Beton mit einem Zementgehalt von rd. 400 bis 450 kg/m³ und einem Wasserzementwert von rd. 0,40 hergestellt, was für eine ausreichende Verarbeitbarkeit praktisch immer die Zugabe eines Beton-verflüssigers / Fließmittels erforderlich macht. Daraus leitet sich entsprechend den aktuellen Regelungen dann ein mittlerer Mindestluftgehalt im Frischbeton von 6,5 Vol.-% ab. (Einzelwerte dürfen diese Grenzen um max. 0,5 Vol.-% unterschreiten). Ein Vergleich der o.g. Anforderungen in Deutschland mit ausländischen Regelungen zeigt, dass beispielsweise in Österreich gemäß der dortigen RVS 08.17.02 /4/, in der die Herstellung von Betonfahrbahndecken geregelt wird, für Straßenbeton einschl. Waschbeton ein Luftgehalt im Frischbeton zwischen 4,0 und 6,0 Vol.-% nachzuweisen ist. In der zugehörigen nationalen Anwendungsnorm für Beton, der Ö-Norm B 4710-1 wird gefordert, dass für einen Beton mit einem Größtkorn von 8 mm in der Expositionsklasse XF4 der Luftgehalt im Frischbeton (in Vol.-%) mindestens 13 % des Bindemittel-Leimvolumens betragen muss. Bei einem Zementgehalt von 420 kg/m³ Zement und einem w/z von ca. 0,40 ergibt sich mit einem Bindemittel- Leimvolumen von rd. 300 Liter/m³ somit auch für einen Waschbeton mit 8 mm Größtkorn ein mindest-Luftgehalt im Frischbeton von nur 4,0 Vol.-%. Ziel der hier vorgeschlagenen Untersuchungen ist es, zu überprüfen, inwieweit der in dem Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton für einen Beton mit 8 mm Größtkorn vorgegebene Mindestluftgehalt für einen ausreichenden Frost-Taumittelwiderstand bei Waschbeton tatsächlich notwendig ist. Zusätzlich soll orientierend erfasst werden, inwieweit sich die Mischintensität und die Zementart hinsichtlich einer außerplanmäßigen Luftporenentwicklung auswirken.